Medjugorje

Die Loretto Gemeinschaft wurde als kleiner Gebetskreis 1987 in Wien von drei Studenten nach einer Wallfahrt nach Medjugorje gegründet. Medjugorje ist ein Wallfahrtsort in Bosnien-Herzegowina. Seit 1981 wird aus Medjugorje von täglichen Erscheinungen der Muttergottes berichtet. In einfachen Botschaften an die Welt spricht die "Gospa" vom Gebet, vom Fasten und von der Notwendigkeit persönlicher Umkehr hin zu Jesus Christus. Geschätzte 30 Millionen Menschen waren bisher in Medjugorje. Die Erscheinungen dauern heute noch an. Viele Wallfahrten wurden seit den späten 1980ern nach Medjugorje von uns veranstaltet. Viele von uns haben in Medjugorje beten „gelernt“, den Glauben an Jesus Christus empfangen und die Liebe zur Kirche entdeckt. Heute bieten wir in der Regel jährlich zwei Wallfahrten nach Medjugorje an. Einmal im Sommer, zum Jugendfestlival, einmal zum Jahreswechsel. Gerade diese Wallfahrten sind sehr beliebt und meistens schnell ausgebucht. Aber wie das eigentlich, das mit Medjugorje und den Erscheinungen? Sind sie echt? Und: heißt es nicht, die Kirche erlaube es nicht, nach Medjugorje zu pilgern? Die Loretto Gemeinschaft sieht in den Erscheinungen „Privatoffenbarungen“, die nicht dazu da sind, die endgültige Offenbarung Christi zu vervollständigen, sondern helfen sollen, tiefer aus ihr zu leben (vgl. Katechismus der Katholischen Kirche, 67). Wie kann man das Verhältnis Offenbarung/Privatoffenbarung einfach ausdrücken? Offenbarung ist Heilsmitteilung Gottes an den Menschen durch sein Sprechen und Tun. Privatoffenbarung gehört zur Auslegung, Illustration dieser Offenbarung. Es gilt dabei des Grundsatz, den Paulus in 1 Kor 4,6 formuliert: „Nicht über das hinaus, was in der Schrift steht.“ Im Urteil über die Echtheit der Erscheinungen in Medjugorje ist die Kirche zurückhaltend. 1991 verfasste die Jugoslawische Bischofskonferenz Leitlinien zu Medjugorje. Hinsichtlich der Echtheit der Erscheinungen wurde darin festgehalten: „Non constat de supernaturalitate“ (vgl. Christoph Kardinal Schönborn im Interview mit Vecernji List, in: www.kath.net/detail.php?id=25149 am 6. Jänner 2010). Diese Position wurde seitens der vatikanischen Glaubenskongregation zwei mal bestätigt (vgl. Christoph Kardinal Schönborn im Interview mit Vecernji List, in: www.kath.net/detail.php?id=25149 am 6. Jänner 2010). Was bedeutet „non constat de supernaturalitate“? Dazu Christoph Kardinal Schönborn: „Ich bin selber Dogmatiker und war Professor für Dogmatische Theologie. „Non constat de supernaturalitate“ heißt, die Kirche hat noch kein endgültiges Urteil über die Übernatürlichkeit der Phänomene ausgesprochen. Sie hat weder gesagt: „Constat de non supernaturalitate“ noch hat sie gesagt: „Constat de supernaturalitate“. Das heißt, sie hat weder die Übernatürlichkeit verneint, aber sie hat sie auch nicht bejaht. Das heißt im Klartext: Diese Phänomene sind noch nicht von der Kirche beurteilt worden, und ich denke persönlich, dass das auch richtig so ist. Aus einem ganz einfachen Grund: Solange die Phänomene andauern, wird die Kirche wohl schwerlich ein endgültiges Urteil abgeben.“ (Christoph Kardinal Schönborn im Interview mit Vercenji List, ebd.). Die Loretto Gemeinschaft wird sich dem Urteil der Kirche über die Echtheit der Erscheinungen anschließen. Und ist es jetzt aus Sicht der Kirche erlaubt nach Medjugorje zu pilgern? In den oben erwähnten Leitlinien wurde nicht nur von der Frage nach der Echtheit der Erscheinungen gesprochen, sondern auch über den praktischen Umgang mit Medjugorje. Offizielle Wallfahrten (wie zum Beispiel Diözesanwallfahrten) sind nicht erlaubt. Private Wallfahrten sind erlaubt und waren nie verboten. Dazu Kardinal Schönborn: „Nun sind aber die Phänomene (die Erscheinungen, Anm.) sicher der Ausgangspunkt von Medjugorje. Damit hat es begonnen, mit den Aussagen der Kinder, dass sie die Muttergottes gesehen haben, und mit den Botschaften, die die Kinder bekommen haben. Aber was sich dann entwickelt hat, ist ein zweites Phänomen, und damit befasst sich die zweite Aussage der jugoslawischen Bischöfe und der Glaubenskongregation. Da ist die Tatsache, dass von Anfang an unglaubliche Pilgerströme nach Medjugorje gekommen sind; dass sich ein intensives Gebetsleben entwickelt hat, dass viele soziale Werke hier entstanden sind, dass sich konkrete Formen der Wallfahrt herausgebildet haben. Und das stellt für die Kirche eine ganz praktische Herausforderung dar. Deshalb haben schon die Bischöfe des ehemaligen Jugoslawiens im Jahr 1991 gesagt, dass es keine offiziellen Wallfahrten geben darf. Also kann ich nicht und habe es auch nicht vor, mit einer Diözesanwallfahrt nach Medjugorje zu gehen, wie wir das für Rom und das Heilige Land gemacht haben. Aber es ist nie verboten worden von der Bischofskonferenz oder von Rom, dass Pilger nach Medjugorje gehen. Und hier bin ich bei der dritten Aussage. Und die scheint mir besonders wichtig zu sein für uns Bischöfe: Die Pilger sollen geistlich betreut, geistlich begleitet werden. Ich sehe meine Aufgabe als Erzbischof von Wien genau darin: Wenn ich als Bischof sehe, dass aus meiner Diözese Hunderte, Tausende Menschen nach Medjugorje pilgern, dass Gebetsgruppen entstehen, dass Priesterberufe kommen, dass Bekehrungen geschehen, dann muss ich als Bischof schauen, dass diese Pilger auch eine gute Begleitung haben... Ich denke, das betrifft uns Bischöfe aus der ganzen Welt, wo Pilger nach Medjugorje pilgern: dass sie eine gute pastorale Begleitung haben. Und dazu habe ich auch immer Bischöfe ermutigt in den Diskussionen über Medjugorje: Bitte begleitet gut die Pilger!“ (ebd.).